Die transnetBW bezieht sich in ihren Dokumenten immer wieder auf das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Grund genug, dieses Gesetz genauer anzuschauen. Wer dies tut, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Denn das Gesetz wurde in den vergangenen zwei Jahren unzählige Male an unzähligen Stellen verändert und zum Teil unglaublich verkompliziert . Alleine im Dezember 2023, zwischen Weihnachten und Neujahr (ein Schelm wer Böses dabei denkt) wurden die folgenden Paragraphen geändert oder neu eingefügt (Quelle: buzer.de):
§ 1, § 3, § 6, § 9, § 11, § 11b, § 12a, § 12d, § 13, § 13c, § 13e, § 13f, § 13g, § 13i, § 13k, § 14, § 14b, § 14d, § 15a, § 16a, § 17, § 17a, § 17b, § 17c, § 17d, § 17f, § 17i, § 17j, § 19a, § 20, § 21, § 21a, § 22, § 23, § 23a, § 23b, § 23c, § 24, § 24a, § 24c (neu), § 28d, § 28f, § 28g, § 28i, § 28j, § 28o, § 28p, § 28r (neu), § 29, § 30, § 35, § 39, § 41, § 41a, § 41b, § 43, § 43a, § 43b, § 43c, § 43d, § 43f, § 43m, § 44b, § 44c, § 45, § 48a (neu), § 49, § 49a, § 49c (neu), § 50g, § 53b, § 54, § 55, § 56, § 57, § 59, § 60a, § 63, § 65, § 67, § 73, § 74, § 78, § 78a (neu), § 79, § 80, § 84, § 85a (neu), § 91, § 94, § 95, § 104, § 111b, § 111g (neu), § 112, § 112a, § 117c (neu), § 118, § 120.
Welches Gericht, welcher Jurist, vor allem aber welcher Bürger soll in einem solchen Dschungel den Überblick behalten? Kann es ein Zufall sein, dass ausgerechnet über Weihnachten eine Gesetzesanpassung beschlossen wurde, mit der man der betroffenen Bevölkerung die Möglichkeit ihre Rechte zu wahren weitgehend entzogen hat?
Wie lange hat ein solches Gesetz Bestand, das Grundrechte der Menschen aushebelt, die in anderen Gesetzen seit vielen Jahren verankert sind – und damit wesentliche Grundsätze des Planungs- und Umweltrechts aushöhlt?
Es ist zu erwarten, dass die neue Bundesregierung die offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten hektischen Änderungen des Gesetzes und verschiedener mit dem EnWG in Verbindungen stehender Gesetze wieder ändern wird, und sei es nur um die krassesten Widersprüche zu anderen Gesetzen zu beheben.
Es wäre unverantwortlich die geplante Stromtrasse auf die Bestimmungen des EnWG abzustützen.
Es wäre unverantwortlich vor diesem Hintergrund die geplante Stromtrasse mehrheitlich oder auch nur zu relevanten Teilen auf die Bestimmungen des EnWG abzustützen. Wir müssen vom Regierungspräsidium verlangen, dass es für die schon lange bewährten übergeordneter Bestimmungen des Planungs- und Umweltrechts heranzieht. Das EnWG bietet dafür keine seriöse Grundlage.

