Lärm

Hochspannungsleitungen emittieren während vieler Tage im Jahr praktisch keinen Lärm. Bei feuchtem Wetter aber knistern sie stunden- oder sogar tage- und nächtelang deutlich hörbar. Die Intensität des Knisterns hängt neben der Witterung im Wesentlichen von der elektrischen Feldstärke an der Oberfläche der Leiterseile ab. Der Bundestag hat von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt im Juli 2022 die Lärmschutzregeln für den Betrieb von Höchstspannungsleitungen massiv gelockert und damit den Schutz der Wohnbevölkerung ausgehebelt. Der nächtliche Grenzwert von 35 dB(A) darf nur bei seltenen Wetterereignissen überschritten werden.


Im Juli 2022 hat der Bundestag das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geändert. Der Absatz 2b in § 49 des EnWG lautet nun: „Witterungsbedingte Anlagengeräusche von Höchstspannungsnetzen gelten unabhängig von der Häufigkeit und Zeitdauer der sie verursachenden Wetter- und insbesondere Niederschlagsgeschehen (…) als seltene Ereignisse…“

Im Klartext: von Gesetzes wegen gilt Lärm von Hochspannungsleitungen immer als „selten“ – egal wie oft er tatsächlich auftritt; also auch wenn er – wie im Hotzenwald – oft auftritt, weil bei uns das Wetter feuchter ist als anderswo. Die Folge: höhere Lärmimmissionen sind erlaubt, die Anwohner haben das Nachsehen

Das ist fahrlässig und inakzeptabel. Denn schon geringe Lärmpegel können die Qualität des Schlafs beeinträchtigen, Stress verursachen, Herz-/Kreislaufkrankheiten auslösen, die Lern- und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen, Depressionen begünstigen usw.

Gemäß Lärmschutzgutachten wird in Egg an einigen Grundstücken der sogenannte Immissionsrichtwert Nacht überschritten, durch die witterungsbedingte Außengeräusche der Höchstspannungsleitungen. Und dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass viele Anwohner Eggs nachts zusätzlich belastet sind durch die brummenden Geräusche des Umspannwerks Kühmoos, eine der größten Anlagen dieser Art in ganz Europa.

Dank des Griffs in die Trickkiste, indem diese Geräusche von Gesetzes wegen als „selten“ eingestuft werden, soll dies aber rechtlich zulässig sein. Wir erwarten von den Behörden, dass sie ihrer Verpflichtung nachkommen, die Bevölkerung so gut wie möglich vor Belastungen zu schützen. So steht es unter anderem in den Grundsätzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Die Lärmbelastung durch die Stromtrasse mitten durch Egg ist bereits heute für viele Anwohner eine große Belastung. Es spricht alles dafür die Trasse am Ort vorbeizuführen, wo keine Wohnhäuser stehen.